Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) finden Sie Informationen zur systematischen Umsetzung im EVKK.
Hier gelangen Sie direkt zum Meldekanal und zu weiteren Details.
Weitere Kontaktmöglichkeiten (telefonisch oder schriftlich) zu unserem Menschenrechtsbeauftragten finden Sie unten stehend.